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Wunsch- und Wahlrecht: So melden Eltern Bedarf an

Wir erklären Ihnen hier:

  • Was bedeutet Wunsch- und Wahlrecht der Eltern?
  • Wie melden Sie Ihren Betreuungs-Bedarf an?
  • Was ist wichtig bei der Anmeldung?
  • Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?
     

Was ist das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern?

Es gibt verschiedene Kinder-Tages-Einrichtungen.
Die Kurzform ist: Kitas.
Zum Beispiel:

  • Kitas sind unterschiedlich groß.
  • Sie liegen an verschiedenen Orten.
  • Die Gruppen in der Kita sind unterschiedlich.
  • Die Kitas arbeiten mit Kindern unterschiedlich.

Das bedeutet:

Sie als Eltern dürfen mitentscheiden,
welche Kita Ihr Kind besuchen soll.
Das nennt man Wunsch- und Wahlrecht.

Vielleicht möchten Sie eine Kita an einem anderen Ort?
Dann müssen die Eltern das früh sagen. 
Vielleicht gibt es an dem anderen Ort einen freien Platz.

Wie melden Sie Ihren Betreuungs-Platz an?

Sie wollen einen Platz in der Kita oder der Kinder-Tages-Pflege?
Dann müssen Sie das dem Jugend-Amt sagen.
Sie müssen das 6 Monate vorher machen.
Sie müssen das schriftlich machen.

Das nennt man Bedarfs-Anzeige.
Sie können die Bedarfs-Anzeige auch im Internet machen.
Das Jugend-Amt hat ein Programm dafür.

Das Jugend-Amt schickt Ihnen dann eine Bestätigung.
In der Bestätigung steht:

  • Sie haben sich angemeldet.
  • So viel Geld müssen Sie bezahlen.

Etwa 6 Wochen vorher erfahren Sie:
Ihr Kind bekommt einen Platz in der Kita. 

Was ist wichtig bei der Anmeldung?

Sie müssen sich beim Jugend-Amt anmelden. 
Aber die Bedarfs-Anzeige ist nicht die Anmeldung in der Kita oder bei der Tages-Pflege-Person.
Das heißt:
Sie müssen sich auch in der Kita oder bei der Kinder-Tages-Pflege-Person anmelden.

Wo bekommen Sie Hilfe und Beratung?

Sie haben Fragen zur Bedarfs-Anzeige?

Dann können Sie zum Jugend-Amt in Ihrer Stadt gehen.
Das Jugend-Amt hilft bei der Anmeldung.

Sie wissen nicht, wo das nächste Jugend-Amt ist?
Dann können Sie die Jugendamt-Suche auf unserer Internet-Seite benutzen.  
Über die Suche finden Sie das zuständige Jugend-Amt.

Information

Das Ministerium für
· Kinder
· Jugend
· Familie
· Gleichstellung
· Flucht und
· Integration
vom Bundes-Land Nordrhein-Westfalen hat diesen Text gemacht.

Die Abkürzung für das Ministerium ist: MKJFGFI.
Das spricht man so aus: EM-KA-JOT-EF-GE EF-I

Das Ministerium möchte viele Texte in Leichte Sprache übersetzen.
Das Ministerium benutzt dafür ein Computer-Programm.
Das Programm ist von der Firma SUMM AI.
Wenn ein Text von SUMM AI übersetzt wurde,
dann gibt es immer einen Hinweis.
Das Ministerium überprüft die Texte.
Damit die Infos stimmen.
Besonders wichtige Texte werden von Menschen übersetzt.
Und von Menschen mit Behinderung überprüft.