Ausbildungswege

Ausbildungswege

Abhängig von Ihrem höchsten schulischen Abschluss stehen Ihnen grundsätzlich drei verschiedene Wege für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen offen.

Kinderpflege-Ausbildung

Die zweijährige Ausbildung zur staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger adressiert sich an Menschen mit einem ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss). Wer die Ausbildung erfolgreich absolviert, kann zudem eine Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher beginnen.

Kinderpfleger:innen arbeiten in Kindertageseinrichtungen insbesondere mit Kindern über drei Jahren.

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Erzieher:innen-Ausbildung

Die in der Regel dreijährige Aus- bzw. Weiterbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin bzw. zum staatlich anerkannten Erzieher adressiert sich an Menschen mit

  • Mittlerem Schulabschluss (Fachoberschulreife) und mit einem einschlägigen Berufsabschluss, z.B. als Kinderpfleger/in oder Sozialassistent/in.
  • Abschluss der höheren Berufsfachschule des Sozialwesens oder der Fachoberschule des Sozialwesens
  • Hochschulzugangsberechtigung
  • Mittlerem Schulabschluss mit Berechtigung zum Besuch der Gymnasialen Oberstufe (nur an beruflichen Gymnasien)

Die obere Schulaufsichtsbehörde kann befristet bis zum Schuljahr 2030/31 im Einzelfall für eine Bewerberin oder einen Bewerber in der Fachrichtungen Sozialpädagogik auf Antrag für Grenzfälle Abweichungen von den Aufnahmevoraussetzungen nach § 28 Absatz 1 genehmigen. Voraussetzung ist 

  • ein Erster Schulabschluss, eine erfolgreich absolvierte einschlägige Berufsausbildung und der Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit in Vollzeit oder
  • ein Erster Schulabschluss, eine nicht einschlägige erfolgreich absolvierte Berufsausbildung und der Nachweis einer fünfjährigen einschlägigen beruflichen Tätigkeit in Vollzeit. 

Zusätzlich bedarf es einer Stellungnahme der Leitung der Fachschule, die eine Einschätzung zur fachlichen Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für den Bildungsgang abgibt. Die Fachhochschulreife kann nicht erworben werden.“

Mit Abschluss der Erzieher:innen-Ausbildung wird die Fachhochschulreife erworben, im Falle des Abschlusses an einem beruflichen Gymnasium die allgemeine Hochschulreife.

Bei der Erzieher:innen-Ausbildung besteht zudem Möglichkeit, hochschulisch erworbene Kompetenzen auf Basis des Erlasses „ReziprAn“ pauschal anrechnen zu lassen und die Ausbildung um ein Jahr zu verkürzen.

Staatlich anerkannte Erzieher:innen arbeiten in Kindertageseinrichtungen mit Kindern aller Altersklassen und können perspektivisch auch Leitungsaufgaben übernehmen.

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Studium

Es gibt verschiedene pädagogisch ausgerichtete Studienfächer, die einen Einsatz in Kindertageseinrichtungen ermöglichen. Studiengänge der „Kindheitspädagogik“ bereiten dabei insbesondere auf die Arbeit mit Vorschulkindern und auf besonders anspruchsvolle und leitende Tätigkeiten in Kindertageseinrichtungen vor. Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums sind eine Fachhochschulreife oder eine allgemeine Hochschulreife (Abitur). Dauer und Umfang des Studiums können je Studiengang unterschiedlich ausfallen.

Quereinstieg

Sie haben schon einen Abschluss und ziehen eine Umorientierung in Erwägung? Besuchen Sie dann auch unsere Seite zum Quereinstieg!