Förderung der plusKITAs

Förderung der plusKITAs

 Mit dem neuen Kinderbildungsgesetz, das zum 1. August 2020 in Kraft getreten ist, wurden die Zuschüsse für die Sprachförderung und für die Förderung von plusKITAs zusammengefasst und von 70 auf 100 Millionen Euro pro Kindergartenjahr erhöht.

Erhöhte Zuschüsse für die plusKITAs

Finanziert werden sozialpädagogische Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen, in denen ein hoher Anteil an Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf des Bildungsprozesses, insbesondere mit sprachlichem Förderbedarf, die Kindertageseinrichtungen besuchen.

Dabei soll jede plusKITA im Team eine sozialpädagogische Fachkraft mit einem Umfang von mindestens einer halben Stelle beschäftigen, die in der Regel über nachgewiesene besondere Erfahrungen und Kenntnisse in der Umsetzung alltagsintegrierter Sprachbildung und -förderung verfügt.

Vertiefende Ausführungen zur Sprachbildung und Beobachtung sowie Hinweise zur Umsetzung und Ausgestaltung finden Sie in der Broschüre „Alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen“, die Sie über den untenstehenden Link downloaden oder die Druckfassung unter Angabe der Veröffentlichungsnummer 2065 auch kostenlos bestellen können:

•    im Internet: www.mkffi.nrw/broschuerenservice
•    telefonisch: Nordrhein-Westfalen direkt: 0211 837-1001

Hinweis: Durch die seit dem 01.08.2020 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen befindet sich die Broschüre im Aktualisierungsprozess. Die Inhalte zur Umsetzung der Sprachbildung, Beobachtung und Dokumentation sowie zur Qualifizierung gelten weiterhin.