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Elternbeiträge: Was kostet der Platz in einer Kindertageseinrichtung

Informationen zur Berechnung der Elternbeiträge unter Berücksichtigung des Einkommens erfahren Sie auf den kommunalen Webseiten der Kommune oder direkt bei der Kindertageseinrichtung. Bei Fragen zur Höhe oder Feststellung von Elternbeiträgen wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt.

Welche monatlichen Kosten fallen für die Eltern an?

Das örtliche Jugendamt entscheidet, ob und in welcher Höhe Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege erhoben werden. Wenn das jeweilige Jugendamt Elternbeiträge erhebt, hat es eine soziale Staffelung vorzusehen sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern und die Betreuungszeit zu berücksichtigen. Als Kriterien für die Staffelung können insbesondere das Einkommen der Eltern, die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie und die tägliche Betreuungszeit des Kindes berücksichtigt werden. Informationen zur Höhe und Berechnung der Elternbeiträge erhalten Sie auf den Internetseiten der Kommune oder direkt bei der Kindertageseinrichtung. Bei Fragen zur Höhe oder Feststellung von Elternbeiträgen wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.

Die Elternbeiträge sind in Elternbeitragssatzungen für Kindertageseinrichtungen der zuständigen Jugendämter geregelt. Informationen zur Höhe und Berechnung der Beiträge finden Sie auf den kommunalen Internetseiten. 

Im Übrigen gelten in Nordrhein-Westfalen diese Rahmenbedingungen:

  • Die letzten beiden Betreuungsjahre Ihres Kindes vor Eintritt in die Schule sind in der Regel in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. 
  • Die Kosten für die Inanspruchnahme von geförderten Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen werden vom örtlichen Jugendamt des Wohnsitzes festgesetzt. Zusätzliche Beiträge an die Kindertageseinrichtungen können nur für Mahlzeiten anfallen. Damit alle Kinder den gleichen Zugang zu frühkindlicher Bildung haben, unabhängig von den finanziellen Möglichkeiten der Eltern, sind entgeltpflichtige Angebote während der Öffnungszeiten nicht statthaft.
  • Die Höhe der Elternbeiträge für öffentlich geförderte Betreuungsangebote hängt – soweit Elternbeiträge im Jugendamtsbezirk erhoben werden – vom Jahreseinkommen der Eltern bzw. des erziehungsberechtigten Elternteils ab.
  • Der Beitrag ist in vielen Kommunen abhängig vom Betreuungsbedarf (unter dreijährige Kinder oder über dreijährige Kinder) sowie vom Umfang der Betreuungszeit (z. B. 25 Stunden, 35 Stunden oder 45 Stunden wöchentlich).
  • Bei niedrigem Einkommen kann das Jugendamt die Beiträge auf Antrag ganz oder anteilig übernehmen; das heißt, die Eltern müssen keine oder geringere Elternbeiträge bezahlen, insbesondere beim Bezug von Wohn- oder Sozialgeld.

Bei Fragen zur Höhe oder Berechnung von Elternbeiträgen für Kinderbetreuungsangebote wenden Sie sich bitte an das örtliche Jugendamt.

So finden Sie Ihr zuständiges Jugendamt

Um Ihnen als Eltern die Kontaktaufnahme mit dem für Sie zuständigen Jugendamt zu erleichtern, haben wir nachfolgende Suchfunktion eingerichtet. Suchen Sie einfach über das Alphabet oder den Postleitzahlenbereich den Namen der Gemeinde, in der Sie leben, und finden Sie so Ihr Jugendamt.