Zur Umsetzung der Alltagsintegrierten Sprachbildung und Beobachtung in NRW werden seit 2015 vertiefende Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege angeboten. Die Fortbildungen sollen mehrtätig und möglichst so gestaltet sein, dass sie sich an das gesamte Team der Einrichtung und nicht nur an einzelne Sprachförderkräfte richten.
Die Landesregierung hat sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, den Kirchen und den Landesjugendämtern auf eine Fortbildungsvereinbarung für den Elementarbereich in Nordrhein-Westfalen verständigt.
Die Fortbildungsvereinbarung können Sie hier herunterladen.
Zuschuss des Landes NRW zu Fortbildungsmaßnahmen durch Fachbezogene Pauschalen
Seit dem Haushaltsjahr 2018 werden die Landesmittel für Fortbildungsmaßnahmen im Elementarbereich als Fachbezogene Pauschale an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ausgezahlt.
Für die Abwicklung der Fachbezogenen Pauschalen gelten die „Fördergrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereichs“ für das Jahr 2019.
Die aktualisierten Fördergrundsätze finden Sie unter folgendem Link: Fördergrundsätze 2019
Die Höhe der Fachbezogenen Pauschale finde Sie in dieser Auflistung: Fachbezogene_Pauschalen_2019.pdf
Die aktuellen FAQ zur Fachbezogenen Pauschale finden Sie hier:
Fortbildungsvereinbarung: FAQ_Fortbildungsvereinbarung
Fachbezogene Pauschalen: FAQ_Pauschalen
Inhalte der Fortbildungen: FAQ_Inhalte der Fortbildungen.
Qualifizierungsmaßnahmen - so funktioniert die Finanzierung seit 2018
Die Übernahme des folgenden Beitrags Qualifizierungsmaßnahmen im Bereich Alltagsintegrierte Sprachbildung über die finanzielle Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen über die Fachbezogene Pauschale erfolgt mit freundlicher Genehmigung aus KiTa aktuell NRW 4 | 2018, S. 4.
Bei Fragen zu den Fachbezogenen Pauschalen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der Landesjugendämter: