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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Berufliche Anerkennung in Deutschland

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Lassen Sie Ihren ausländischen Abschluss in Deutschland anerkennen!

Achtung: Bei ausländischen Studienabschlüssen ist für den Einsatz auf den sogenannten Mindestpersonalwert in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen ein berufliches Anerkennungsverfahren oftmals nicht erforderlich. Informieren Sie sich hier.

Wenn Sie in einem staatlich reglementierten Beruf arbeiten wollen (z.B. „staatlich anerkannter Erzieher“ / „staatlich anerkannte Erzieherin“) müssen Sie ein berufliches Anerkennungsverfahren durchlaufen und ihren Abschluss anerkennen lassen.

Der Anerkennungs-Finder informiert über alle Schritte auf dem Weg zur Anerkennung Ihres Berufs in Deutschland (auf Deutsch und Englisch).

Wird ein Anerkennungsverfahren erfolgreich abgeschlossen, ist ein Einsatz auf den sogenannten Mindestpersonalwert in nordrhein-westfälischen Kindertageseinrichtungen nach § 4 Absatz 1 PersVO bzw. bei Kinderpfleger / in und Sozialassistent / in  nach § 6 Absatz 1 gegeben. Im Falle einer Teilanerkennung ist Einsatz nach § 4 Absatz 4 möglich. Im Falle eines Defizitbescheids nach § 10 des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes NRW aus einem beruflichen Anerkennungsverfahren für einen der in § 4 Absatz 1 genannten Berufe ist ein Einsatz auf Ergänzungskraftstunden parallel zum Anpassungslehrgang möglich.

Zuständigkeiten für Anerkennungsverfahren In Nordrhein-Westfalen sind die Bezirksregierungen für die Durchführung der Anerkennungsverfahren zuständig. Bei Fragen können Sie sich an die jeweils zuständige Bezirksregierung wenden.

Örtliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen

Staatlich anerkannte/r Kindheitspädagoge/in, Sozialpädagoge/in, Sozialarbeiter/in, Heilpädagoge/in:
Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz/bzw. dem Ort der zukünftigen Arbeitsstätte.

Staatlich anerk. Erzieher/in, Heilerziehungspfleger/in und staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in, Sozialassisten/in:
Für die örtliche Zuständigkeit kommt es auf das Land an, in welchem der Berufsabschluss erworben wurde. 

  • Bezirksregierung Arnsberg: Polen, Rumänien, Slowakei und Tschechien
  • Bezirksregierung Detmold: Albanien, Bulgarien, Ungarn, Staaten der ehemaligen UdSSR    
  • Bezirksregierung Düsseldorf: Griechenland, Österreich, Schweiz, Türkei und ehem. Jugoslawien     
  • Bezirksregierung Köln: Belgien, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal und Spanien
  • Bezirksregierung Münster: Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Island sowie alle außereuropäischen Staaten

 

Anschriften Bezirksregierungen:

Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931 / 82 - 0
www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit (Dezernat 24)
Erzieher/in (Dezernat 48)

 

Bezirksregierung Detmold
Leopoldstr. 15
32754 Detmold
Tel.: 05231 / 71 - 0
www.bezreg-detmold.nrw.de

Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit (Dezernat 24)
Erzieher/in (Dezernat 48)

 

Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 475 - 0
www.brd.nrw.de

Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit (Dezernat 24)
Erzieher/in (Dezernat 48)

 

Bezirksregierung Köln
Zeughausstr. 2-10
50667 Köln
Tel.: 0221 / 147 - 0
www.bezreg-koeln.nrw.de

Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit (Dezernat 24)
Erzieher/in (Dezernat 48)

 

Bezirksregierung Münster
Domplatz 1-3
48143 Münster
Tel.: 0251 / 411 - 0
www.bezreg-muenster.nrw.de

Kindheitspädagogik und Soziale Arbeit (Dezernat 24)
Erzieher/in (Dezernat 48)

Auf den Internetseiten der Bezirksregierungen finden Sie ebenfalls weitere Informationen zu den Anerkennungsverfahren.

Beratungsstellen und -angebote Bei Fragen rund um berufliche Anerkennungsverfahren stehen Ihnen insbesondere folgende Beratungsangebote zur Verfügung:

  • IQ-Netzwerk: Das Förderprogramm "Integration durch Qualifizierung (IQ)" arbeitet seit 2005 an der Zielsetzung, die Arbeitsmarktchancen für Menschen mit Migrationshintergrund zu verbessern. Es unterstützt bundesweit Menschen ausländischer Herkunft z.B. durch Beratungen und Qualifizierungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen oder mit Beratungen zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen.
    www.netzwerk-iq.de

     

  • Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) der Bundesregierung: Die ZSBA berät zum Thema der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse unter Berücksichtigung der damit im Zusammenhang stehenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen und begleitet durch die Anerkennungsverfahren.
    www.anerkennung-in-deutschland.de

     

  • NRW-Förderprogramm "Perspektiven im Erwerbsleben" (PiE) (ehemals „Beratung zur beruflichen Entwicklung (BBE)“) mit dem integralen Bestandteil „Fachberatung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ (FBA) und dem Portal "Weiterbildungsberatung in NRW“. Mit dem Programm unterstützt das Land NRW Menschen in beruflichen Veränderungsprozessen.
    www.weiterbildungsberatung.nrw

HINWEIS

Welche Behörde für Ihr Anerkennungsverfahren zuständig ist, können Sie auch ganz leicht über den Anerkennungs-Finder des Informationsportals „Anerkennung in Deutschland“ herausfinden:

www.anerkennung-in-deutschland.de