Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung
Das Land hat die aktuelle Richtlinie bis zum 31. Dezember 2035 verlängert, um Trägern und Kommunen Planungssicherheit zu geben.
Was wird gefördert?
- Baumaßnahmen (Neu-,Aus -, und Umbau-, sowie Sanierungsmaßnahmen) sowie
- Ausstattungsmaßnahmen (erstausstattung sowei Herrichtung von Küchen und kindergerechten Außenspielbereichen)
- Maßnahmen zur Digitalisierung beziehungsweise dem digitalen Ausbau der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, insbesondere Investitionen in die digitale Infrastruktur zur Erhebung des sprachlichen Entwicklungsstandes, sowie weitere Maßnahmen, die die Digitalisierung der pädagogischen Arbeit unterstützen. Förderfähig sind auch Maßnahmen, die zur Digitalisierung des Betriebs der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegestelle führen
In der Kindertagespflege können ausschließlich investive Maßnahmen gefördert werden, mit denen neue Plätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen werden.
Was ist nicht förderfähig?
Nicht förderfähig sind der Grundstückserwerb sowie laufende Betriebskosten.
Wer erhält eine Förderung?
Zuwendungsempfängerinnen oder Zuwendungsempfänger sind die Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (örtlich zuständige Jugendämter), die die Mittel an die jeweiligen Träger oder Tagespflegepersonen weiterleiten.
Die Förderung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung als Zuweisung im Rahmen einer Anteilfinanzierung bzw. bei Tagespflegepersonen als Festbetrag im Rahmen einer Pauschale.
Folgende Förderhöchstbeträge gelten:
- Bei Neubaumaßnahmen Neu-, Aus- und Umbaumaßnahmen einschließlich Ersteinrichtung ohne Grundstückserwerb und Erschließung von geeigneten Räumen aller Arten, die der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt dienen, sowie die Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks.: 41.500 Euro
- Bei Neubaumaßnahmen inklusive Ersteinrichtung sowie der Herrichtung und Ausstattung des Grundstücks zum Erhalt von Plätzen: 12.000 Euro
- Bei Aus- und Umbaumaßnahmen: 19.500 Euro
- Bei Aus- und Umbaumaßnahmen zum Zwecke des Erhalts von Plätzen: 6.100 Euro
- Bei Sanierungsmaßnahmen: 12.250 Euro
- Bei Maßnahmen zur Digitalisierung beträgt die Förderpauschale einmalig 750 Euro pro Gruppe einer Kindertageseinrichtung oder pro Kindertagespflegestelle
- Für Kindertagespflegestellen beträgt die Förderpauschale 650 Euro pro Kind (Höchstbetrag 3.250 Euro)
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Die Antragstellung erfolgt durch das Jugendamt bei der jeweils örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde, den Landesjugendämtern. Von dort wird der Antrag nach entsprechender Prüfung bewilligt und ein Zuwendungsbescheid erstellt sowie entsprechende Mittel ausgezahlt.
Das Antragsverfahren wird zukünftig vollständig digital über das webbasierte Online-Portal KiBiz.web abgewickelt werden.
Weitere Informationen
Informationen zur investiven Förderung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind auch bei den Landesjugendämtern unter folgenden Links abrufbar:
https://www.lvr.de/kindheit-und-jugend/finanzielle-foerderung/kindertagesbetreuung/ausbau-u6/
https://www.lwl-landesjugendamt.de/de/unsere-handlungsfelder/kindertagesbetreuung/
Rechtliche Grundlagen
Im Rahmen des neuen Bundesinvestitionsprogramms Kindertagesbetreuung werden in den Jahren 2026 bis 2029 Maßnahmen zur Digitalisierung beziehungsweise dem digitalen Ausbau der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege, insbesondere Investitionen in die digitale Infrastruktur zur Erhebung des sprachlichen Entwicklungsstandes, sowie weitere Maßnahmen, die die Digitalisierung der pädagogischen Arbeit unterstützen, gefördert. Förderfähig sind auch Maßnahmen, die zur Digitalisierung des Betriebs der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflegestelle führen. Die Digitalisierung bei den Trägern sowie der Verwaltung der Trägerstrukturen ist nicht förderfähig.
Der o.g. Förderstrang zur Digitalisierung wurde in die Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung integriert, um eine einheitliche Abwicklung der Förderungen im Rahmen der Kita-Investitionsförderung sicherzustellen.