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160 h Qualifizierungsmaßnahme
160 h Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Personalverordnung (PersVO)
Für die Anrechnung auf den Mindestpersonalwert sieht die Personalverordnung (PersVO) für einige Abschlüsse vor, dass eine sogenannte 160h-Qualifizierung absolviert wird.