Alle Kinder essen mit

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Alle Kinder essen mit

Die Richtlinie des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“  wurde bis zum 31. Juli 2028 verlängert. 

Es bleibt auch im kommenden Schul- und Kindergartenjahr möglich, die gemeinsame Mittagsverpflegung als auch die Kosten für die Teilnahme an einer Klassenfahrt durch einen Kostenzuschuss in Härtefällen zu ermöglichen. Es geht um Härtefälle – um Kinder und Jugendliche – , die aus bestimmten Gründen nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden, beispielsweise Kinder und Jugendliche aus Familien, 

  • die nur über finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe verfügen (existenzsichernder Bedarf zzgl. 20%),
  • deren Familien aufgrund von Verbraucherinsolvenz oder anderweitigen finanziellen Belastungen aufgrund besonderer individueller Umstände nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen,
  • die aufgrund eines ungesicherten Rechtstatus weder Leistungen nach dem SGB noch dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und dennoch in NRW leben oder
  • deren Eltern aus verschiedensten Gründen nicht erreichbar sind, ein Handlungsbedarf von den Einrichtungen aber dringend gesehen wird.

Das Programm soll möglichst vielen Kindern und Jugendlichen eine Teilhabe an der gemeinsamen Mittagsverpflegung und an Klassenfahrten ermöglichen.

Die neuen Antragsformulare sowie alle weiteren Informationen zum Förderprogramm stehen auf der Internetseite zum Download bereit:
https://www.mags.nrw/alle-kinder-essen-mit