Alle Kinder essen mit

Im Juni 2023 wurde die Richtlinie des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ um zwei weitere Jahre verlängert.

Hierdurch ist es auch im kommenden Schul- und Kindergartenjahr möglich, die gemeinsame Mittagsverpflegung als auch die Kosten für die Teilnahme an einer Klassenfahrt durch einen Kostenzuschuss in Härtefällen zu ermöglichen. Ein Härtefall liegt vor, wenn Kinder und Jugendliche aus bestimmten Gründen nicht über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) versorgt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Kindern und Jugendlichen aus Familien, 

  • die nur über finanzielle Mittel in ähnlicher Höhe verfügen (existenzsichernder Bedarf zzgl. 20%),
  • deren Familien aufgrund von Verbraucherinsolvenz oder anderweitigen finanziellen Belastungen aufgrund besonderer individueller Umstände nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen,
  • die aufgrund eines ungesicherten Rechtstatus weder Leistungen nach dem SGB noch dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen und dennoch in NRW leben oder
  • deren Eltern aus verschiedensten Gründen nicht erreichbar sind, ein Handlungsbedarf von den Einrichtungen aber dringend gesehen wird.

Alle Informationen und Unterlagen finden sich auch zum Download unter https://www.mags.nrw/haertefallfonds

Das Programm soll möglichst vielen Kinder und Jugendliche eine Teilhabe an der gemeinsamen Mittagsverpflegung und an Klassenfahrten ermöglichen.