Sprachliche Bildung

Alltagsintegrierte Sprachbildung

Wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass es vor allem eine systematische alltagsintegrierte Sprachbildung ist, die die sprachliche Entwicklung der Kinder fördert. Eine sprachanregende Umgebung im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung bietet dafür viele Anlässe.

Eine sprachanregende Umgebung fördern

Das familiäre Umfeld ist der erste und wichtigste Ort des Spracherwerbs. Für die gelingende Förderung der Sprachentwicklung eines Kindes ist der Austausch zwischen Eltern und den pädagogischen Kräften über Vorstellungen, Kenntnisse und Beobachtungen zum Spracherwerb des Kindes von entscheidender Bedeutung. Kinder verfügen über Potenziale und Fähigkeiten, die es gemeinsam zu erkennen, zu unterstützen und weiterzuentwickeln gilt.

Die in den letzten Jahren gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zeigen, dass es vor allem eine systematische alltagsintegrierte Sprachbildung ist, die die sprachliche Entwicklung der Kinder fördert. Eine sprachanregende Umgebung im pädagogischen Alltag der Kindertagesbetreuung bietet dafür viele Anlässe.

Sprachbildung und Beobachtungsverfahren

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, sprachliche Bildung möglichst früh zu beginnen und alle Kinder von Beginn an zu erreichen. Sprachbildung und Beobachtung soll integriert im pädagogischen Alltag stattfinden. Die punktuelle Sprachstandserhebung mit Delfin 4 gibt es seit dem Kindergartenjahr 2014/2015 für Kinder in Kindertageseinrichtungen nicht mehr. Sie wurde von entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtungsverfahren abgelöst.

Das Land hat in einem gemeinsamen Prozess mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen, den Landesjugendämtern und der Wissenschaft die fachlichen Grundlagen „Alltagsintegrierte Sprachbildung und Beobachtung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet. Eine an Qualitätskriterien orientierte Sprachbildung, der Einsatz von geeigneten Beobachtungsverfahren sowie gute Qualifizierungsangebote für die pädagogischen Fachkräfte und Teams der Einrichtungen sollen die Praxis unterstützten.

Zur entwicklungs- und prozessbegleitenden Beobachtung in der Kindertagesbetreuung stehen den pädagogischen Fachkräften und Trägern unterschiedliche Verfahren zur Auswahl. Unter Berücksichtigung der Altersstufe des jeweiligen Kindes ist eines der folgenden Verfahren verbindlich im pädagogischen Alltag einzusetzen:

Entwicklungs- und prozessbegleitende Beobachtungsverfahren zur Sprachentwicklung

Verfahren für Kinder unter 3 Jahren Verfahren für Kinder von 3 bis 6

Liseb 1 und 2: „Literacy- und Sprachentwicklung beobachten (bei Kleinkindern)“

oder

BaSiK: Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen

oder

DJI-Beobachtungsleitfaden: DJI – Die Sprache der Jüngsten entdecken & begleite

Sismik: Sprachverhalten und Interesse an Sprache bei Migrantenkindern in Kindertageseinrichtungen

und

Seldak: Sprachentwicklung und Literacy bei deutschsprachig aufwachsenden Kindern

oder

BaSiK: Begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtunge

 

Weitere Informationen zu BaSiK: www.bewegtesprache.de
Weitere Informationen zu den Verfahren liseb, sismik und seldak: www.ifp.bayern.de

Jede Kindertageseinrichtung legt verbindlich je ein Verfahren zum Einsatz im pädagogischen Alltag fest. Die Beobachtung soll im Abstand von maximal einem Jahr, bei Bedarf in kürzeren Abständen, durchgeführt und ausgewertet werden. Zum Umgang mit den zur Verfügung stehenden Beobachtungsverfahren (Liseb 1 und 2, Sismik, Seldak, BaSiK) wurde ein Hinweisblatt mit wichtigen Informationen entwickelt:

Vertiefende Ausführungen zur Sprachbildung und Beobachtung sowie Hinweise zur Umsetzung und Ausgestaltung finden Sie in der Broschüre „Alltagsintegrierte Sprachbildung im Elementarbereich – Grundlagen für Nordrhein-Westfalen“, die Sie über den untenstehenden Link downloaden oder die Druckfassung unter Angabe der Veröffentlichungsnummer 2065 auch kostenlos bestellen können:

•    im Internet: www.mkffi.nrw/broschuerenservice
•    telefonisch: Nordrhein-Westfalen direkt: 0211 837-1001
 

Hinweis: Durch die seit dem 01.08.2020 geltenden neuen gesetzlichen Regelungen befindet sich die Broschüre im Aktualisierungsprozess. Die Inhalte zur Umsetzung der Sprachbildung, Beobachtung und Dokumentation sowie zur Qualifizierung gelten weiterhin.