ErzieherIn werden

Erzieherin / Erzieher oder Kinderpflegerin / Kinderpfleger werden

Ein Beruf mit Zukunft

Mit Kindern zu arbeiten und sie in den Einrichtungen und Angeboten der Kindertagesbetreuung zu bilden und zu erziehen ist eine schöne, abwechslungsreiche und sinnstiftende Aufgabe.

Eine Aus- bzw. Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher sowie eine Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger ermöglicht zudem auch den Einsatz in weiteren Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe, wie beispielsweise im Offenen Ganztag, in Freizeiteinrichtungen oder in stationären Einrichtungen.

Die Aus- bzw. Weiterbildung ist sehr zukunftssicher. Der weitere U3-Ausbau, der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Ganztag und die demografische Entwicklung werden dafür sorgen, dass weiterhin ein kontinuierlich hoher Personalbedarf besteht. Und: Neue Technologien können, im Gegensatz zu vielen anderen Branchen, soziale Berufe nicht ersetzen.

Das Berufsfeld hat also Zukunft und wir brauchen engagiertes und motiviertes Fachpersonal, um unseren Kindern die bestmöglichen Rahmenbedingungen im Bereich der frühen Bildung und Betreuung bieten zu können!

Eine Finanzierung kann in der Aus- bzw. Weiterbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher über das AFBG (Aufstiegsförderungsgesetz) bzw. in der Ausbildung zur Kinderpflegerin/ zum Kinderpfleger über das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) beantragt werden oder bei Umschülerinnen und Umschülern durch Bildungsgutscheine der Arbeitsagentur, da alle Berufsfachschulen der Kinderpflege, sowie Fachschulen des Sozialwesens an Berufskollegs in kommunaler Trägerschaft nach AZAV zertifiziert und als Umschulungsorte förderfähig sind.

Sie haben Interesse an der Ausbildung?

Es gibt zwei Ausbildungen: Die Aus- bzw. Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher sowie die Ausbildung zur/zum staatlich geprüften Kinderpflegerin/Kinderpfleger. Die Ausbildungen unterscheiden sich in den Eingangsvoraussetzungen für die Aufnahme der Aus- bzw. Weiterbildungen, ihrer Dauer sowie in den Einsatzmöglichkeiten in den Kindertageseinrichtungen nach Abschluss. 

Staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher werden in nordrhein-westfälischen in Kindertageseinrichtungen in allen Gruppenformen als Fachkraft eingesetzt und arbeiten dabei mit Kindern jeglichen Alters bis zu Einschulung. Sie dürfen Gruppen leiten und können nach ausreichend Berufserfahrung sogar die Leitung einer Einrichtung übernehmen. Darüber hinaus können sie aufgrund der generalistischen Aus- bzw. Weiterbildung auch in den anderen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe als Fachkraft eingesetzt werden.

Staatlich geprüfte Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger werden als Ergänzungskraft in den Gruppen eingesetzt, in denen ausschließlich überdreijährige Kinder bis zum Schuleintritt betreut werden. Sie können aber unter bestimmten Bedingungen auch in Gruppenformen eingesetzt werden, in denen Kinder unter drei Jahren betreut werden. Berufserfahrene (drei Jahre) Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger können immer in Gruppen eingesetzt werden, in denen Kinder unter drei Jahren betreut werden. Wer die Ausbildung erfolgreich absolviert, kann zudem eine Weiterbildung zur/zum staatlich anerkannten Erzieherin/Erzieher beginnen.

Informationen zur Aus- bzw. Weiterbildung als Erzieherin und Erzieher

1. Voraussetzungen

Für die Erzieherin- und Erzieherweiterbildung an den Fachschulen des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik in Nordrhein-Westfalen kommt es auf Ihre individuelle berufliche und schulische Vorbildung an. Zugangsvoraussetzung ist mindestens der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit einem einschlägigen Berufsabschluss, z.B. als Kinderpfleger/in oder Sozialassistent/in. 

Wenn bereits ein Abschluss der höheren Berufsfachschule des Sozialwesens oder der Fachoberschule des Sozialwesens vorhanden ist, d.h. ein Fachabitur mit einem fachbezogenen Praktikum, ist keine zusätzliche Berufsausbildung notwendig.

Wenn Sie über eine Hochschulzugangsberechtigung oder eine nicht einschlägige Berufsausbildung verfügen, müssen Sie Erfahrungen in diesem Tätigkeitsfeld nachweisen, z. B. in Form eines Praktikums in einer sozialpädagogischen Einrichtung im Umfang von 240 Stunden.

Zudem kann die Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher auch an einem Beruflichen Gymnasium absolviert werden. Zugangsvoraussetzung für die Beruflichen Gymnasien ist der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die am Ende der letzten Klasse der Sekundarstufe I in die Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11) des Beruflichen Gymnasiums wechseln wollen, benötigen nur die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe.

Die berufliche Eignung ist weiterhin durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachzuweisen.

2. Aus- bzw. Weiterbildungsformen

Konsekutive Ausbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik

Grundsätzlich haben Sie in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Erzieherin-Ausbildung und Erzieherweiterbildung an den Fachschulen für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik zu absolvieren. 

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Davon werden zwei Jahre fachtheoretisch an der Fachschule inklusive 16 Wochen Praktikum absolviert und mit dem Fachschulexamen (theoretische Prüfung) beendet; daran schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum an, welches mit Kolloquium (praktische Prüfung) und, falls dies erfolgreich absolviert wurde, mit der staatlichen Anerkennung endet.

Das Berufspraktikum kann um ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn eine mindestens dreijährige Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen nachgewiesen werden kann und wenn während des fachtheoretische Ausbildungsabschnitt und im Fachschulexamen mindestens befriedigende Leistungen erbracht worden sind.

Eine Liste der Fachschulen, die diesen Bildungsgang anbieten, finden Sie hier.

Hinweis: Einrichtungen, die Berufspraktikantinnen bzw. Berufspraktikanten aufnehmen und offene Stellen haben, sind bequem über die Filterfunktion auf unserem Job-Portal zu finden. Dies wird jedoch erst mit Blick auf das dritte Ausbildungsjahr relevant.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Praxisorientierte Weiterbildung an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik 

Daneben gibt es in Nordrhein-Westfalen zudem die Möglichkeit, eine praxisorientierte Weiterbildung an der Fachschule des Sozialwesens, Fachrichtung Sozialpädagogik zu absolvieren. Dabei werden fachtheoretische und fachpraktische Weiterbildungszeiten so verzahnt, dass die mindestens 2.400 Stunden fachtheoretische Weiterbildung erst im dritten Jahr erreicht werden, dafür aber ab dem ersten Jahr schon ein Einsatz in der Kindertageseinrichtung oder einer anderen sozialpädagogischen Einrichtung erfolgt, der in der Regel auch vergütet wird. Das Fachschulexamen und das Kolloquium fallen am Ende des dritten Jahres zeitlich zusammen; auch hier erfolgt bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung die staatliche Anerkennung.

Neben einem Platz in einer Fachschule wird zu Beginn der Weiterbildung auch ein Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung benötigt. Eine Finanzierung als Praktikant/in ist dadurch auch tarifrechtlich geregelt, sodass eine Vergütung von Anfang an stattfindet.

Eine Liste der Fachschulen, die diesen Bildungsgang anbieten, finden Sie hier.

Offene Plätze von Einrichtungen, die Weiterzubildende zur Erzieherin oder zum Erzieher in praxisintegrierter Form aufnehmen, sind bequem über die Filterfunktion auf unserem Job-Portal zu finden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Allgemeine Hochschulreife und Berufsabschluss (Doppelqualifikation) an einem Beruflichen Gymnasium

Der Begriff „Doppelqualifikation“ bedeutet, dass zusätzlich zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur) auch der Berufsabschluss nach Landesrecht als staatlich anerkannten Erzieherin bzw. des staatlichen anerkannten Erziehers erworben wird. 

Nach der dreijährigen fachtheoretischen Ausbildung in der Schule mit insgesamt 14 Wochen Praktikum in unterschiedlichen sozialpädagogischen Einrichtungen findet die Zentrale Abiturprüfung statt. Nach einem einjährigen Berufspraktikum mit Projektarbeit und abschließendem Kolloquium kann die berufliche Ausbildung zur „Staatlich anerkannten Erzieherin“/zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ abgeschlossen werden.

Eine Liste der Schulstandorte, die die Doppelqualifikation ermöglichen, finden Sie hier.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Externenprüfung

Neben der Möglichkeit, eine Aus- bzw. Weiterbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an einer Fachschule oder in der gymnasialen Oberstufe des Berufskollegs zu absolvieren, gibt es in Nordrhein-Westfalen noch die Möglichkeit, eine sogenannte „Externenprüfung“ zu absolvieren. Diese Prüfungen werden bei den Bezirksregierungen angeboten. Nach einer erfolgreich abgelegten Externenprüfung muss noch ein einjähriges Berufspraktikum absolviert und erfolgreich abgeschlossen werden; unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich. Das Berufspraktikum kann um ein halbes Jahr verkürzt werden, wenn eine mindestens dreijährige Tätigkeit in sozialpädagogischen Einrichtungen nachgewiesen werden kann und wenn während des fachtheoretische Ausbildungsabschnitt und im Fachschulexamen mindestens befriedigende Leistungen erbracht worden sind.

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt Informationen zur Externenprüfung der Bezirksregierung Düsseldorf.

Merkblatt Informationen zur Externenprüfung
 

Informationen zur Ausbildung als Kinderpflegerin und Kinderpfleger

1. Voraussetzungen

Sie benötigen mindestens einen Ersten Schulabschluss (Hauptschulabschluss nach Klasse 9) oder einen gleichwertigen Abschluss.

2. Ausbildungsformen

Konsekutive Ausbildung am Berufskolleg / an Berufsfachschulen

Grundsätzlich haben Sie in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Kinderpflegeausbildung an den Berufsfachschulen zu absolvieren. Der Bildungsgang dauert in der Regel zwei Jahre und ist vollzeitschulisch, Praktika im Umfang von mindestens 16 Wochen sind dabei integriert. 

Schülerinnen und Schüler mit bestandener Berufsabschlussprüfung erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Zudem ist der Erwerb des mittleren Schulabschlusses möglich.

Eine Liste der Berufskollegs, die diesen Bildungsgang anbieten, finden Sie hier.

Weiterführende Informationen finden Sie hier

Praxisorientierte Ausbildung im der Berufsfachschule

Seit dem Schuljahr 2021/2022 kann die Ausbildung zur Staatlich geprüften Kinderpflegerin bzw. zum Staatlich geprüften Kinderpfleger auch in Form der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) durchgeführt werden. Die Regelungen der APO-BK gelten uneingeschränkt auch für die praxisintegrierte Ausbildung.

Berufsfachschulen, die die praxisintegrierte Ausbildungsform anbieten, verzahnen Theorie- und Praxisphasen in unterschiedlicher Art und Weise. Im Vergleich zur vollzeitschulischen Ausbildung fallen rund 220 Stunden weniger Unterricht in der Schule an. Diese Stunden werden in Form von „Unterricht am anderen Ort“ in die Praxis ausgegliedert und zu den ohnehin zu leistendem Praxisphasen addiert, d.h. die Schülerinnen und Schüler arbeiten durchgängig an zwei bis drei Tagen pro Woche in einer Kindertageseinrichtung, was in der Regel auch vergütet wird.

Schülerinnen und Schüler mit bestandener Berufsabschlussprüfung erhalten die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw. „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen. Zudem ist der Erwerb des Mittleren Schulabschlusses möglich.

Neben einem Platz an einer Berufsfachschule wird zu Beginn der Ausbildung auch ein Arbeitsvertrag mit einer Einrichtung benötigt. 

Eine Liste der Berufsfachschulen, die diesen Bildungsgang anbieten, finden Sie hier.

Offene Plätze von Einrichtungen, die Auszubildende zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger in praxisintegrierter Form aufnehmen, sind bequem über die Filterfunktion auf unserem Job-Portal zu finden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Externenprüfung

Neben der Möglichkeit, eine Ausbildung zur Kinderpflegerin oder zum Kinderpfleger an einer Fachschule zu absolvieren, gibt es in Nordrhein-Westfalen noch die Möglichkeit, eine „Externenprüfung“ zu absolvieren. Diese Prüfungen werden bei den Bezirksregierungen angeboten. Der erfolgreiche Abschluss der Externenprüfung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin“ bzw „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ zu führen.

Detaillierte Informationen finden Sie im Merkblatt Informationen zur Externenprüfung der Bezirksregierung Arnsberg.

Merkblatt Informationen zur Externenprüfung 

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des für die Erzieherin- und Erzieherausbildung in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ministeriums für Schule und Bildung und unter den unten aufgeführten Links: