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Kindertagesbetreuung

Die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen ist zum 28. Februar 2023 ausgelaufen. Damit entfallen auch in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.

Vor dem Hintergrund eines verantwortungs- und rücksichtsvollen Umgangs miteinander gehört jedoch weiterhin unabhängig von einer Pandemie:
Ein Kind, das akut krank ist, gehört grundsätzlich nicht in die Kindertagesbetreuung.

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