Kinderschutz ist in allen gesellschaftlichen Bereichen von überragender Bedeutung, auch jenseits öffentlichkeitswirksamer Einzelfälle wie insbesondere Lügde und Bergisch Gladbach, denn jeder Fall von Kindeswohlgefährdung – ob öffentlich bekannt geworden oder nicht, ist mit großem Leid für das betroffene Kind verbunden. Inzwischen wurden durch den Landesgesetzgeber in Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Maßnahmen zur Stärkung des Kinderschutzes auf den Weg gebracht. So auch die gesetzlichen Regelungen des Landeskinderschutzgesetzes, welches den Schutz von Kindern als Querschnittsaufgabe qualitativ stärkt. Kinderschutzkonzepten kommt dabei neben weiteren wichtigen Bausteinen des Kinderschutzes, eine zentrale Rolle im Rahmen des Landeskinderschutzgesetzes, zu. Kinderschutzkonzepte sollen demnach Maßnahmen zum Schutz von Kindern vor körperlicher, psychischer und sexualisierter Gewalt, Machtmissbrauch in Kindertageseinrichtungen, sowie Maßnahmen zum Schutze von Kindern bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung umfassen.
Mit der Informationsveranstaltung möchten wir Ihnen zum einen fachliche Impulse für die Wahrnehmung dieser beiden Aufgaben geben. Zum anderen möchten wir die Regelung des § 11 Landeskinderschutzgesetz für Ihre Praxis einordnen, Ihnen unser Verständnis der Qualifizierungsoffensive erläutern, die Fördermöglichkeiten über die Landesmittel darstellen und zentrale Fragen aus der Praxis beantworten.