Voraussetzungen
Für die Erzieherausbildung in Nordrhein-Westfalen kommt es auf Ihre individuelle berufliche und schulische Vorbildung an. Zugangsvoraussetzung ist mindestens die Fachoberschulreife sowie ein einschlägiger Berufsabschluss, z. B. als Kinderpfleger/-in. Wenn bereits ein Abschluss der höheren Berufsfachschule des Sozialwesens oder der Fachoberschule des Sozialwesens vorhanden ist, ist keine zusätzliche Berufsausbildung notwendig. Wenn Sie über die Allgemeine Hochschulreife oder einen nicht einschlägigen Beruf verfügen, müssen sie Erfahrungen in diesem Tätigkeitsfeld nachweisen, z. B. in Form eines Praktikums. Die berufliche Eignung ist weiterhin durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachzuweisen.
Ausbildungsformen
Grundsätzlich haben Sie in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Erzieherausbildung an den Fachschulen für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik zu absolvieren. Eine Liste der Fachschulen, die diesen Bildungsgang anbieten, finden Sie hier.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Davon werden zwei Jahre fachtheoretisch an der Fachschule absolviert und mit dem Fachschulexamen (theoretische Prüfung) beendet; daran schließt sich ein einjähriges Berufspraktikum an, welches mit Kolloquium (praktische Prüfung) und, falls dies erfolgreich absolviert wurde, mit der staatlichen Anerkennung endet.
Seit Kurzem gibt es in Nordrhein-Westfalen zudem die Möglichkeit, eine praxisorientierte Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik zu absolvieren. Dabei werden fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungszeiten so verzahnt, dass die mindestens 2.400 Stunden fachtheoretische Ausbildung erst im dritten Jahr erreicht werden. Daher fallen das Fachschulexamen und das Kolloquium am Ende des dritten Jahres zeitlich zusammen; auch hier erfolgt bei erfolgreichem Abschluss der Prüfung die staatliche Anerkennung. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Organisation einer praxisorientierten Ausbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des für die Erzieherausbildung in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ministeriums für Schule und Weiterbildung und unter den unten aufgeführten Links.